Verfahren
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums können nach der Klasse 9 die Oberstufe besuchen, wenn sie versetzt sind. Das gilt grundsätzlich auch für Schüler/innen aus anderen Gymnasien.
Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen, die nach dem 10. Schuljahr aufs Gymnasium wechseln, brauchen auf dem Abschlusszeugnis den „Qualifikationsvermerk", der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Insofern stehen alle Aufnahmeanträge und Aufnahmezusagen bis zur Vorlage des Abschlusszeugnisses unter Vorbehalt.