- Details
- Zuletzt aktualisiert: Samstag, 08. Januar 2022 09:45
- Die ersten 14 Tage gibt es eine Testpflicht für alle! Und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag.
- Im gesamten Schulgebäude ist von allen dauerhaft mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Lediglich auf dem Schulhof gibt es keine Maskenpflicht (damit ist in den ersten 14 Tagen auch nur auf dem Schulhof und in der Mensa das Essen und Trinken erlaubt!).
- Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, wird zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt auf dem Schulgelände ausgeschlossen.
- Da bei Omikron-Verdachtsfällen alle Kontaktpersonen (auch geimpfte) in Quarantäne müssen, gilt zunächst für die ersten 14 Tage eine feste Sitzordnung.
- Wann immer möglich wird ein Abstand von 1,5m eingehalten.
- Alle Räume sollten mindestens alle 20 Minuten für 5 Minuten stoßgelüftet werden.
- Alle desinfizieren sich beim Betreten des Geländes die Hände. Hierfür stehen am Eingang Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
- Zusätzlich wird im Gang auf Rechtsverkehr geachtet.
- Schüler der Sek I, die am Vortag erkrankt waren, müssen dienstags und donnerstags von den Fachlehrkräften in der 1. Stunde nachgetestet werden.
- In der Oberstufe ist die Testung / der Impfstatus in jeder Stunde und an jedem Tag zu überprüfen.
- Ungetestete Schülerinnen und Schüler müssen ggf. von den Fachlehrkräften außerhalb des Raums nachgetestet werden. Die Schüler nehmen dann erst nach dem negativen Testergebnis am Unterricht teil!
Die aktuelle Schulmail mit den Corona-Regelungen nach den Weihnachtsferien finden Sie hier.